1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 08.12.2022 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche der Klägerin für die Zeit von April bis September 2022.
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