1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.12.2019 -
2. Die Revisionsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Schmerzensgeld wegen Mobbing, um Unterlassung von Mobbing und die Feststellung, dass die Klägerin berechtigt ist, ihre Arbeitskraft zurückzuhalten.
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