Die Beschwerde der Beklagten gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 21.01.2025 -
I. Die Beklagte wendet sich gegen einen Ordnungsgeldbeschluss.
Die Parteien streiten im Ausgangsverfahren über Kündigungsschutz, Weiterbeschäftigung, die Erteilung eines Zwischenzeugnisses, Annahmeverzugslohn für Februar 2024, Überstundenvergütung für Juni 2023 sowie (hilfsweise) Urlaubsabgeltung.
Das Arbeitsgericht hat durch Teilurteil am 19.12.2024 über das Zwischenzeugnis und die Überstundenvergütung entschieden. Im Übrigen war der Rechtsstreit nach Auffassung des Arbeitsgerichts nicht zur Entscheidung reif.
|
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|