Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 24. November 2022 -
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Arbeitgeber betreibt die Räumung der dem Betriebsrat bislang für seine Amtstätigkeit überlassenen Räume.
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