Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Konzernbetriebsrats vom 09. September 2024 gegen den Wertfestsetzungsbeschluss nach § 33 RVG des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. August 2024 -
Die Verfahrensbevollmächtigten des Konzernbetriebsrats haben als Beschwerdeführer die Beschwerdegebühr zu tragen.
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