1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom 17.06.2024 -
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3. Die Gebühr nach Ziff. 8614 der Anlage 1 zum
I.
Die Arbeitgeberin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschlussverfahrens.
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