1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde in dem Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2024 -
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.158,16 Euro festgesetzt.
I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde ist ohne Erfolg.
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