Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 17. Januar 2025 -
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist eine von dem Arbeitsgericht beschlossene Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit einer Verbandsklage nach § 9 Tarifvertragsgesetz (TVG).
Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis, auf das kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg Tarifgebiet II Anwendung finden.
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