1. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) - Kammern Eberswalde - vom 6. März 2024 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin wendet sich mit der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts, mit dem dieses die Kosten des Rechtsstreits nach einer hierfür in einem Vergleich festgelegten Quote festgesetzt hat.
Die Parteien haben am 7. Dezember 2023 in dem Verfahren
"I. Die Beklagte zahlt an die Klägerin zum Ausgleich sämtlicher in Betracht kommender Forderungen noch einen Betrag in Höhe von 8.000 Euro brutto.
II. Damit sind sämtliche Ansprüche unter den Parteien, ob unbekannt oder bekannt, ausgeglichen.
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