LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.11.2024
12 Sa 34/24
Normen:
BetrVG § 78 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 22.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 520/23

Bestimmen der Höhe des Entgelts als freigestelltes Betriebsratsmitglied während der Altersteilzeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2024 - Aktenzeichen 12 Sa 34/24

DRsp Nr. 2025/5713

Bestimmen der Höhe des Entgelts als freigestelltes Betriebsratsmitglied während der Altersteilzeit

Ein Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf Zahlung einer höheren Vergütung kann sich auch aus § 78 S. 2 BetrVG ergeben. Die Vorschrift in § 37 Abs. 4 BetrVG, nach welcher das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern eine betriebsübliche Entwicklung nachzuzeichnen hat, stellt keine abschließende Regelung über die Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds dar. Kenntnisse und Qualifikationen, welche das Betriebsratsmitglied zum Zweck der Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben erworben hat, können für die Besetzung einer entsprechenden Stelle Berücksichtigung finden, soweit sie Ergebnis eines Lernprozesses und damit Ausdruck seiner Befähigung sind.

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten und unter deren Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg vom 22. November 2023 - 2 Ca 520/23 - teilweise abgeändert und unter Berücksichtigung der Klageänderung im Berufungsverfahren wie folgt neu gefasst:

1. 2. 3.