LAG Niedersachsen - Urteil vom 16.09.2024
12 SLa 177/24
Normen:
BetrVG § 78 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 01.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 75/23

Bestimmen der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2024 - Aktenzeichen 12 SLa 177/24

DRsp Nr. 2024/15670

Bestimmen der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

1. Derjenige, der sich auf einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz des § 78 S. 2 BetrVG beruft, muss diesen beweisen. 2. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Begünstigungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG, wenn er gegenüber dem Betriebsratsmitglied geltendmacht, eine in der Vergangenheit zugesagte und gezahlte Vergütung begünstige ihn unzulässig. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall einen Sachverhalt darlegen, der den Schluss auf einen Verstoß gegen das Begünstigungsverbot ermöglicht (Im Anschluss an Urteil des LAG Nds. vom 01.07.202,1 Sa 636/23)

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 01.02.2024 - 4 Ca 75/23 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage des Beklagten wird

1.

die Klägerin verurteilt, an den Beklagten für die Monate Mai bis Oktober 2023 630,87 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 105,15 EUR netto seit dem 01.06.2023, 01.07.2023, 01.08.2023, 10.09.2023, 01.10.2023 und 01.11.2023 zu zahlen.

2.