LAG Chemnitz - Urteil vom 30.05.2024
4 Sa 182/22
Normen:
FernstrÜG § 1; FernstrÜG § 5; BGB § 613a;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 10.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1289/21

Bestimmung des Übergangs der Arbeitsverhältnisse von den Straßenbauverwaltungen der Länder auf Die Autobahn des Bundes nach §§ 1, 5 FernstrÜG; Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen i.R. einer Überleitung

LAG Chemnitz, Urteil vom 30.05.2024 - Aktenzeichen 4 Sa 182/22

DRsp Nr. 2024/11596

Bestimmung des Übergangs der Arbeitsverhältnisse von den Straßenbauverwaltungen der Länder auf "Die Autobahn des Bundes" nach §§ 1, 5 FernstrÜG; Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen i.R. einer Überleitung

1. Der Übergang der Arbeitsverhältnisse von den Straßenbauverwaltungen der Länder auf "Die Autobahn des Bundes" bestimmt sich nach §§ 1, 5 FernstrÜG. 2. Die Auflistung der klägerischen Daten in den zu übermittelnden Verwendungsvorschlägen ist nicht Voraussetzung für den Übergang des Arbeitsverhältnisses.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 10.02.2022 -11 Ca 1289/21- wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FernstrÜG § 1; FernstrÜG § 5; BGB § 613a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über ein ab dem 01.01.2021 bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten sowie über Zahlungsansprüche des Klägers.

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