1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.08.2024 (Az.
2. Es wird festgestellt, dass das Mandat des Beteiligten zu 2. für den Betrieb Westfalen ab dem 1. Februar 2023 und das Übergangsmandat des Beteiligten zu 2. für den zusammengefassten Betrieb Westfalen und A ab dem 1. August 2023 erloschen ist.
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