1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29.11.2022, Az.: 3 BV 12/22, wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zuständigkeit des Beteiligten zu 1 für den Standort E. und sich hieraus ergebende Rechte und Pflichten.
Die Beteiligte zu 2 produziert und vertreibt Produkte vor allem auf dem Gebiet der Schweißtechnik. Sie hat am Standort Ei. 103 Mitarbeiter sowie ihren Sitz.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|