ArbG München, vom 12.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 16672/95
betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Betriebsvereinbarung
LAG München, Urteil vom 29.04.1997 - Aktenzeichen 8 Sa 823/96
DRsp Nr. 2002/15035
betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Betriebsvereinbarung
1. Die Betriebsvereinbarung über eine Versorgungs-Ordnung der Firma Burda GmbH aus dem Jahre 1983 enthält in VI - Allgemeine Bestimmungen, 2. Anrechnung, 2.3 als Rechnungsregelung im Hinblick auf eine Betriebsrente zwei verschiedene Anknüpfungstatsachen, nämlich Leistungen des Versorgungswerks der Presse GmbH und der Versorgungskasse der Deutschen Presse einerseits und - zusätzlich - den Arbeitgeberbeitrag zur Angestelltenversicherung. Die zweite steht selbständig neben der ersten und bezieht sich nicht auf diese.
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