Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. Januar 2010 - 4 Sa 40/09 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Betriebsrente.
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