LAG München - Beschluss vom 17.04.1997
4 TaBV 31/96
Normen:
BetrVG § 99 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 04.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 3/95

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Umkategorisierung von Beamtendienstposten - Deutsche Telekom

LAG München, Beschluss vom 17.04.1997 - Aktenzeichen 4 TaBV 31/96

DRsp Nr. 2002/15037

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Umkategorisierung von Beamtendienstposten - Deutsche Telekom

Die von der Deutschen Telekom AG verfügte sog. Umkategorisierung von Beamtendienstposten in Angestelltendienstposten stellt keine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Umgruppierung dar, auch wenn die auf den Dienstposten beschäftigten Angestellten über die Umkategorisierung informiert werden.

Normenkette:

BetrVG § 99 ;
Vorinstanz: ArbG Rosenheim, vom 04.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 3/95