ArbG Rosenheim, vom 04.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 3/95
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Umkategorisierung von Beamtendienstposten - Deutsche Telekom
LAG München, Beschluss vom 17.04.1997 - Aktenzeichen 4 TaBV 31/96
DRsp Nr. 2002/15037
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Umkategorisierung von Beamtendienstposten - Deutsche Telekom
Die von der Deutschen Telekom AG verfügte sog. Umkategorisierung von Beamtendienstposten in Angestelltendienstposten stellt keine nach § 99BetrVG mitbestimmungspflichtige Umgruppierung dar, auch wenn die auf den Dienstposten beschäftigten Angestellten über die Umkategorisierung informiert werden.