Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers zur Pflicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch Äußerungen über die Kosten der Betriebsverfassungsorgane
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.1993 - Aktenzeichen 17 TaBV 71/93
DRsp Nr. 2001/14441
Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers zur Pflicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch Äußerungen über die Kosten der Betriebsverfassungsorgane
Es stellt eine schwere Verletzung der Pflichten aus §§ 2 Abs. 1, 78BetrVG und deshalb zugleich einen groben Verstoß im Sinne von § 23 Abs. 3BetrVG dar, wenn der Arbeitgeber sich in einer Betriebsversammlung zum "enormen Kostenblock der Arbeitnehmervertretung von über 500.000,- DM" im unmittelbaren Kontext zu der weiter angesprochenen Befürchtung eines Verlustes von Arbeitsplätzen äußert, ausgelöst u.a. durch die starre Haltung des Betriebsrats.