LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.09.2024
5 Sa 162 c/24
Normen:
RatSch Ang § 1 TV; RatSch Ang § 7 TV;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 30.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 355 b/24

Betriebsstilllegung als Rationalisierungsmaßnahme iSd. § 1 TV RatSch Ang; Abfindung nach § 7 TV RatSch Ang im Falle der Auftragsneuvergabe durch die Gesellschafter

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.09.2024 - Aktenzeichen 5 Sa 162 c/24

DRsp Nr. 2024/14044

Betriebsstilllegung als Rationalisierungsmaßnahme iSd. § 1 TV RatSch Ang; Abfindung nach § 7 TV RatSch Ang im Falle der Auftragsneuvergabe durch die Gesellschafter

1. Eine Betriebsstilllegung kann eine Rationalisierungsmaßnahme iSd. § 1 TV RatSch Ang sein, setzt aber voraus, dass die in diesem Betrieb oder der Verwaltung erledigten Aufgaben nunmehr zumindest teilweise in einem anderen Betrieb oder einer anderen Verwaltung, auf die der Inhaber der stillgelegten Einheit Einfluss hat, etwa durch Kapazitätserweiterungen oder bessere Auslastung dort miterledigt werden können (vgl. BAG 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - unter II.2.c) der Gründe, juris). 2. Mit Inhaber oder Arbeitgeber ist der Vertragspartner des Arbeitnehmers gemeint und nicht etwa dessen Gesellschafter (A.II.1.f) der Gründe).

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 30. Mai 2024 - 5 Ca 355 b/24 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

RatSch Ang § 1 TV; RatSch Ang § 7 TV;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Abfindung gemäß § 7 Abs. 1 Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (im Folgenden: "TV RatSch Ang").