I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15. August 2012 - 5 Ca 247/12 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 46.410,94 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung der auf die Klägerin wegen der Zahlung von Insolvenzgeld übergegangene Vergütungsansprüche ehemaliger Arbeitnehmer eines vom Beklagten verpachteten Unternehmens.
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