LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.12.2012
10 Sa 1811/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Nueruppin - 5 Ca 247/12 - 15.08.2012,

Betriebsübergang bei Rückfall des Pachtobjekts an Verpächter

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 1811/12

DRsp Nr. 2013/16070

Betriebsübergang bei Rückfall des Pachtobjekts an Verpächter

Der Rückfall eines Pachtobjektes an den Verpächter wird grundsätzlich von § 613 a BGB erfasst. Wenn der Verpächter ohne zwischenzeitliche Stilllegungsschritte den Betrieb nach 4 Monaten fortführt, finden die Regelungen des § 613 a BGB Anwendung.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15. August 2012 - 5 Ca 247/12 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 46.410,94 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung der auf die Klägerin wegen der Zahlung von Insolvenzgeld übergegangene Vergütungsansprüche ehemaliger Arbeitnehmer eines vom Beklagten verpachteten Unternehmens.