FG Hessen - Urteil vom 11.06.2024
6 K 448/21
Normen:
SGB IX § 29;

Beurteilung der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines Betreuungsuntenehmens im Rahmen der zur Verfügungstellung eines persönlichen Budgets zur Teilhabe am Leben für die Leistungsberechtigten

FG Hessen, Urteil vom 11.06.2024 - Aktenzeichen 6 K 448/21

DRsp Nr. 2024/15089

Beurteilung der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines Betreuungsuntenehmens im Rahmen der zur Verfügungstellung eines persönlichen Budgets zur Teilhabe am Leben für die Leistungsberechtigten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 29;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Leistungen der Klägerin, die der jeweilige Leistungsempfänger aus seinem Persönlichen Budget im Sinne von § 29 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) bezahlt, umsatzsteuerfrei sind.

Die Klägerin ist eine gegründete und ins Handelsregister des Amtsgerichts eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren eingetragener Unternehmensgegenstand wie folgt lautet: .... Zum ... ist sie unternehmerisch tätig geworden, indem sie den Geschäftsbetrieb von der A GmbH & Co. KG übernommen hat.

Um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, werden auf Antrag der Leistungsberechtigten Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung, bei laufenden Leistungen monatlich, ausgeführt (§ 29 Abs. 2 Satz1 SGB IX) und sind damit eine Alternative zur Erbringung von Sachleistungen.