Die Parteien streiten über den konkursrechtlichen Rang der dem Kläger aus dem Jahre 1993 zustehenden sogenannten Incentive-Provisionen. Der Kläger war seit 1974 bei der Gemeinschuldnerin, der Firma S. GmbH & Co. W., als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Am 31.08.1994 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt.
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