Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. April 2022 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Der Rechtsstreit betrifft ein beamtenrechtliches Disziplinarklageverfahren.
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