Die Kl. hatte der R.-AG einen Pkw im Wege des Leasing zur Nutzung überlassen. Die R.-AG, seinerzeit ArbGeber des Bekl., hatte diesem die berufliche und private Benutzung des Wagens gestattet. Auf einer Dienstfahrt verursachte der Bekl. fahrlässig einen Schaden an dem Pkw. Die Kl. nimmt Ä wegen Zahlungsunfähigkeit der R.-AG Ä den Bekl. auf vollen Schadensersatz in Anspruch; die Klage hatte Erfolg.
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