Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 19.02.2014, Az. 3 Ca 343/13 abgeändert:
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II.Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten im Wege einer Verbandsklage darüber, ob der zwischen der Klägerin und der Firma S. GmbH am 21.12.2011 geschlossene Haustarifvertrag für alle Arbeitnehmer der Beklagten, auf die die S. verschmolzen wurde, gilt oder nur für die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zuvor mit der S. bestanden hat.
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