I. Streitig ist ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit. Im Revisionsverfahren streiten die Parteien darüber, ob das Landessozialgericht (LSG) die Berufung des Klägers als unzulässig verwerfen durfte oder in der Sache hätte entscheiden müssen.
Der 1933 geborene Kläger hat als Radio- und Fernsehtechniker eine Meisterprüfung abgelegt und ist seit 1964 selbständig. Seinen Rentenantrag vom 31. Oktober 1984 lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 28. Februar 1985 ab. Widerspruch und Klage blieben ohne Erfolg (Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 25. März 1986, Urteil des Sozialgerichts [
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|