»Die Hausverfügung des Beteiligten [Dienststellenleiters], mit der das generelle Alkoholverbot in der Dienststelle angeordnet wurde, war mitbestimmungspflichtig. Sie beinhaltet eine Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten, die gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG der Mitbestimmung des Personalrats bedarf.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|