»... Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 2 BPersVG wirkt der Personalrat bei der Entlassung eines Beamten auf Probe nur auf Antrag mit. Dabei ist der Beschäftigte von der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig vorher in Kenntnis zu setzen .. [, damit er darüber entscheiden kann,] ob die Personalvertretung in einem Beteiligungsverfahren .. vor der beabsichtigten Maßnahme gem. § 72 BPersVG tätig werden soll. ...
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