BVerwG - 28.02.1990 (6 P 21.87) - DRsp Nr. 1992/5079
BVerwG, vom 28.02.1990 - Aktenzeichen 6 P 21.87
DRsp Nr. 1992/5079
Mögliche Rechtfertigung des Weiterbeschäftigungsverlangens eines Ersatzmitgliedes des Personalrats durch häufige Vertretungstätigkeit.
»Ein Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitgliedes des Personalrats ist in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 und 3BPersVG gerechtfertigt, wenn zeitlich getrennte Vertretungstätigkeiten in einer so großen Zahl von Einzelfällen ausgeübt worden sind, daß sie in ihrer Gesamtheit einer über einen längeren, in sich geschlossenen Zeitraum bestehenden Ersatzmitgliedschaft im Personalrat gleichkommen, und wenn sich eine mißbräuchliche Begünstigung ausschließen läßt (Fortentwicklung der Rechtspr. des Senats Ä vgl. BVerwGE 74, 280 [Leitsatzabdruck unter VI (645) 79 g]).«