BVerwG - Beschluß vom 22.03.1989 (1 DB 30.88) - DRsp Nr. 1996/9127
BVerwG, Beschluß vom 22.03.1989 - Aktenzeichen 1 DB 30.88
DRsp Nr. 1996/9127
»Die Einleitungsverfügung ist keine endgültige, in das Beamtenverhältnis unmittelbar eingreifende Entscheidung. Eine ohne die beantragte Mitwikung des Personalrats erlassene Einleitungsverfügung ist fehlerhaft, aber nicht unwirksam. Die Mitwirkung des Personalrats ist nachholbar.«