LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.12.2024
3 SLa 183/24
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 18.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 152/24

Darlegen einer unberechtigten privaten Nutzung eines Computers für eine Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2024 - Aktenzeichen 3 SLa 183/24

DRsp Nr. 2025/2399

Darlegen einer unberechtigten privaten Nutzung eines Computers für eine Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

In einer unberechtigten privaten Nutzung des dienstlich zur Verfügung gestellten Computers der Arbeitgeberin kann ein "an sich" wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB liegen, der zu einer Abmahnung berechtigen könnte.

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 18. Juni 2024 - 3 Ca 152/24 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 23. Februar 2024.

Die Beklagte, die mehr als zehn Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes beschäftigt, befasst sich mit der Durchführung von Umzugsaufträgen, vorwiegend für Mitglieder der Streitkräfte der V. S..

Die 1995 geborene Klägerin ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 2. Mai 2022 (vgl. Blatt 53 ff der zweitinstanzlichen Akte) mit Wirkung zum gleichen Tag als "allgemeiner Sachbearbeiter" in die Dienste der Beklagten eingetreten. In dem Arbeitsvertrag heißt es unter anderem:

...

§16

Nutzung von digitalen Endgeräten

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