Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. November 2022 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.069,36 Euro (in Worten: Neuntausendneunundsechzig und 36/100 Euro) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Verzugszinsen.
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