Darlegungs- und Beweislast bei außerordentlicher Kündigung des Dienstvertrages durch den Dienstverpflichteten; Fristlose Kündigung eines Weiterbildungsvertrages
BGH, Urteil vom 13.11.1997 - Aktenzeichen III ZR 165/96
DRsp Nr. 1998/1113
Darlegungs- und Beweislast bei außerordentlicher Kündigung des Dienstvertrages durch den Dienstverpflichteten; Fristlose Kündigung eines Weiterbildungsvertrages
»a) Auch im Schadensersatzprozeß des Dienstberechtigten trägt der Dienstverpflichtete die Beweislast dafür, daß ihm ein Recht zu der von ihm ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages zustand.b) Zur Frage, inwieweit dem Weiterbildungsteilnehmer, dessen Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt worden ist, Beweiserleichterungen für das Bestehen der Abschlußprüfung und die Ausübung eines Berufes mit entsprechenden Verdienstmöglichkeiten zukommen.«