Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 05.06.2024 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die dem Kläger während der Altersteilzeit zu gewährende Vergütung. Der Kläger war als Mitglied des Betriebsrats ist zuletzt als Betriebsratsmitglied von seiner Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt gewesen.
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