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Rechtsprechung
2012
BAG
BAG - Urteil vom 27.09.2012
2 AZR 536/11
Normen:
KSchG
§
1
Abs.
2
;
KSchG
§
1
Abs.
5
;
ZPO
§
138
Abs.
1
;
ZPO
§
138
Abs.
2
;
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 18.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen
4 Sa 1706/10
ArbG Dortmund, vom 25.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen
8 Ca 2168/10
Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess nach Durchführung eines Interessenausgleichs
BAG,
Urteil
vom 27.09.2012
- Aktenzeichen 2 AZR 536/11
DRsp Nr. 2013/6330
Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess nach Durchführung eines Interessenausgleichs
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