LAG Niedersachsen - Urteil vom 04.04.2025
14 SLa 724/24
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; BGB § 242; DSGVO Art. 17;
Fundstellen:
EzA-SD 2026, 6
Vorinstanzen:
ArbG Celle, vom 04.09.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 197/23

Datenschutzrechtlicher Anspruch des ehemaligen Arbeitnehmers auf Entfernung dreier Abmahnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Pflegeeinrichtung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.04.2025 - Aktenzeichen 14 SLa 724/24

DRsp Nr. 2025/7594

Datenschutzrechtlicher Anspruch des ehemaligen Arbeitnehmers auf Entfernung dreier Abmahnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Pflegeeinrichtung

Einzelfallentscheidung zum Anspruch auf Entfernung dreier Abmahnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Pflegeeinrichtung. Benennung einer früheren unwirksamen Abmahnung.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 04.09.2024 - 1 Ca 197/23 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die mit Schreiben vom 05.07.2023, 19.07.2023 und 14.08.2023 erteilten Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.800,-Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; BGB § 242; DSGVO Art. 17;

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Entfernung dreier Abmahnungen nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.