Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 04.09.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, die mit Schreiben vom 05.07.2023, 19.07.2023 und 14.08.2023 erteilten Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.800,-Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten noch über die Entfernung dreier Abmahnungen nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
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