Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 12.04.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die am 28.07."0000" geborene, verheiratete Klägerin arbeitet als Disponentin auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses - monatlich 440,88 € - bei der Firma A GmbH in B. Der Beklagte war dort als Taxifahrer beschäftigt.
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