1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. Juli 2007 -
2. Die Kosten des ersten Rechtszugs haben die Klägerin zu 43 Prozent und die Beklagte zu 57 Prozent zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über eine Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 idF vom 31. Januar 2003 (nachfolgend: TV Soziale Absicherung).
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