Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 8.12.2011, AZ:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über Mitbestimmungsrechte bei der Bildung von Dienststellen nach Abs. 1 Satz 1 des Unterzeichnungsprotokolls nachfolgend - UP - zu Art.
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