1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 29.02.2012 - 2 Ca 1334/11 - abgeändert:
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel vom 08.03.2012 - 2 Ca 1334/11 - wird aufgehoben.
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