Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17.05.2013 (
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.590,33 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 17.12.2012 zu zahlen.
b)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
c)Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger zu 1/5, der Beklagte zu 4/5.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. 4.
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