Dokumentationspflicht für tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers gemäß EU-Arbeitszeitrichtlinie - Besprechung zum Urteil des EuGH v. 14.05.2019 - C-55/18

Autor: Sadtler

Art. 3, 5, 6 RL 2003/88/EG; Art. 31 Abs. 2 EU-GRCh; § 16 ArbZG; § 17 MiLoG

Besprechung zum Urteil des EuGH v. 14.05.2019 - C-55/18

Verfasst von den FA:innen für Arbeitsrecht Dr. Susanne Sadtler und Inga Leopold, Bonn, und dem RA für Arbeitsrecht, Radoslaw Kleczar, Koblenz

I. Redaktioneller Leitsatz

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Arbeitgeber dazu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

II. Sachverhalt

Am 26.07.2017 erhob die CCOO, eine Arbeitnehmervereinigung von Bankmitarbeitern, gegen die Deutsche Bank vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Verbandsklage, mit der sie die Feststellung verlangte, dass die Deutsche Bank verpflichtet sei, ein System zur Erfassung der von ihren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten, mit dem die Einhaltung zum einen der vorgesehenen Arbeitszeit und zum anderen der Verpflichtung, die Gewerkschaftsvertreter über die monatlich geleisteten Überstunden zu unterrichten, überprüft werden könne.