1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. März 2008 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Vergütungshöhe der Klägerin und in diesem Zusammenhang über die Auslegung eines Tarifvertrages.
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