1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 12.09.2012 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers und in diesem Zusammenhang darüber, ob die tariflichen Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorliegen.
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