1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Januar 2011 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und sich daraus ergebende Gehaltsdifferenzen.
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