LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.11.2024
10 Sa 775/24
Normen:
ArbGG § 66 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 9029/22

Eingruppierung eines Mitarbeiters in der Abteilung Recovery in einem Möbelhaus i.R.e. Tarifvertrags

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2024 - Aktenzeichen 10 Sa 775/24

DRsp Nr. 2025/3521

Eingruppierung eines Mitarbeiters in der Abteilung "Recovery" in einem Möbelhaus i.R.e. Tarifvertrags

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Abteilung "Recovery" in einem Möbelhaus benötigen keine über die K 2 hinausgehenden besonderen Fachkenntnisse und Fätigkeiten.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.12.2023 - 20 Ca 9029/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 66 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers entsprechend des Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung für den Berliner Einzelhandel.

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