1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 25.04.2024 - Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin für den Zeitraum 01.04.2018 bis 30.11.2022.
Die Klägerin ist Diplom-Agraringenieurin und war vom 01.08.2009 bis 30.11.2022 als Sachbearbeiterin in der Marktüberwachung im T_________ L____________ für L_____________ und l_____________ R___________ (TLLLR) tätig. Nach § 2 des Arbeitsvertrages vom 20.07.2009 (Bl. 118/119 der Akte) fand auf das Arbeitsverhältnis der
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