Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.03.2012 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die richtige tarifliche Eingruppierung des Klägers.
Der am 27.08.1970 geborene Kläger hat im Juli 1995 die Abschlussprüfung im Beruf zum Sozialversicherungsangestellten abgelegt und ist seit dem 01.10.1995 bei der Beklagten beschäftigt.
In § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 04.10.1995 (Blatt 7 d. A.) haben die Parteien das Folgende geregelt:
...
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|