Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist seit dem 1. Oktober 1960 bei dem beklagten Land im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Sie hat im Jahr 1956 die Gesellen- und 1964 die Meisterprüfung als Fotografin abgelegt. 1971 begann die Klägerin - mit Genehmigung der Bezirksregierung neben ihrer Arbeit bei dem beklagten Land - ein Studium der freien Grafik an der Staatlichen Kunstakademie in D , das sie 1975 mit der Ernennung zur Meisterschülerin abschloss.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|