1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20.12.2023, Az.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20.12.2023, Az.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) haben die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto der Klägerin und ihre Eingruppierung.
1. 2. 1. 2. 1. 2.
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